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   VG Cottbus, 10.06.2015 - 6 K 1391/14   

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VG Cottbus, 10.06.2015 - 6 K 1391/14 (https://dejure.org/2015,15770)
VG Cottbus, Entscheidung vom 10.06.2015 - 6 K 1391/14 (https://dejure.org/2015,15770)
VG Cottbus, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - 6 K 1391/14 (https://dejure.org/2015,15770)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - 9 A 4.08

    Unzulässiger Normenkontrollantrag; privatrechtliche Ausgestaltung eines

    Auszug aus VG Cottbus, 10.06.2015 - 6 K 1391/14
    Der Träger der öffentlichen Einrichtung -hier der dezentralen Abwasserentsorgung- erbringt auch im Falle der Vermietung oder Verpachtung gegenüber dem Grundstückseigentümer eine Leistung, indem er ihn von der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Entsorgung seines Grundstücks von Abwasser befreit (vgl. für den Bereich der Trinkwasserversorgung: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. März 2010 -9 A 4.08-, veröffentlicht in Juris; für die Fäkalienentsorgung: VG Cottbus, Beschluss vom 16. März 2007 -6 L 421/05-, Seite 4 f. des Beschlussabdrucks; zum Ganzen: Kluge in Becker u.a., Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg, Kommentar, Stand: Juni 2015, § 6 Rdn. 192 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Angesichts dessen ist es nicht unbillig, wenn der Träger der öffentlichen Abwasserentsorgung bzw. Trinkwasserversorgung sich an ihn hält (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. März 2010, a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 04.07.2007 - 3 U 38/07

    Kleingartenpachtvertrag: Umlage öffentlich-rechtlicher Grundstückslasten

    Auszug aus VG Cottbus, 10.06.2015 - 6 K 1391/14
    Er muss aber etwa nach der Rechtsprechung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (vgl. Urteil vom 04. Juli 2007 -3 U 38/07- zitiert nach Juris) zu der Vorschrift des § 5 Abs. 5 Bundeskleingartengesetz gegen erkennbar überhöhte Gebühren und Steuern mit Rechtsbehelfen gegen die an ihn gerichteten Bescheide vorgehen.
  • OVG Bremen, 19.11.1996 - 1 N 1/96

    Grundstückseigentümer ; Kommunale Satzung ; Schuldner der Abfallgebühren;

    Auszug aus VG Cottbus, 10.06.2015 - 6 K 1391/14
    Es liegt dann zwar zunächst an Ihnen, gegenüber dem Vermieter -der die Nutzer rechtzeitig mit der Gebührenforderung zu konfrontieren hat- stichhaltige Einwände gegen den Gebührenbescheid vorzubringen (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 19. November 1996 -1 N 1/96-, zitiert nach Juris, dort Rdn. 56) und diesen damit zu einer Anfechtung des Gebührenbescheides zu drängen.
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VG Cottbus, 10.06.2015 - 6 K 1391/14
    Insoweit besteht vorliegend allerdings kein Anlass zu einer ungefragten Fehlersuche insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Kläger ganz offensichtlich eine Klärung der Frage hinsichtlich des richtigen Gebührenschuldners anstrebt (vgl. dazu: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. November 2012 -OVG 9 B 13.12-, juris; auch: BVerwG, Urteil vom 17. April 2002, 9 CN 1.01, juris, Rdnr. 42 ff.).
  • BVerwG, 11.01.2008 - 9 B 54.07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vorausleistung zu einem

    Auszug aus VG Cottbus, 10.06.2015 - 6 K 1391/14
    Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 KAG bedarf es insoweit einer Satzung, die hier in Form der zum 01. Januar 2013 in Kraft getretenen GebFäkS (vgl. § 11 GebFäkS) vorliegt, die ihrerseits im Amtsblatt für den Gubener Wasser und Abwasserzweckverband (GWAZ) vom 19. Dezember 2012 öffentlich bekannt gemacht worden ist und gegen die auch sonst formelle oder materielle Bedenken nicht vorgetragen und ersichtlich sind (vgl. zum Umfang der Amtsermittlung: BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2008 -9 B 54.07-, zitiert nach Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2011 - 9 B 28.09

    Benutzungsgebühr; Abwasser; dezentrale Entsorgung; mobile Entsorgung;

    Auszug aus VG Cottbus, 10.06.2015 - 6 K 1391/14
    Zwar kann ein modifizierter Frischwassermaßstab, so wie er in § 8 GebFäkS geregelt ist, als Maßstab der Mengengebühr für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung rechtswidrig sein, insbesondere dann, wenn angesichts der tatsächlichen Verhältnisse im Entsorgungsgebiet davon auszugehen ist, dass der Maßstab im Sinne des § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der tatsächlichen Inanspruchnahme der dezentralen Schmutzwasserentsorgung steht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2011, OVG 9 B 28.09, juris).
  • FG Sachsen, 05.12.2016 - 6 K 613/15

    Betriebsprüfungsbericht -Fehlerhafte Auswertung durch das Finanzamt

    Auszug aus VG Cottbus, 10.06.2015 - 6 K 1391/14
    In Bezug auf diesen Bescheid ist das Verfahren mit Beschluss vom 12. Mai 2015 abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 6 K 613/15 fortgeführt worden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 9 B 13.12

    Dezentrale Schmutzwasserentsorgung; Grundgebühr; Mengengebühr;

    Auszug aus VG Cottbus, 10.06.2015 - 6 K 1391/14
    Insoweit besteht vorliegend allerdings kein Anlass zu einer ungefragten Fehlersuche insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Kläger ganz offensichtlich eine Klärung der Frage hinsichtlich des richtigen Gebührenschuldners anstrebt (vgl. dazu: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. November 2012 -OVG 9 B 13.12-, juris; auch: BVerwG, Urteil vom 17. April 2002, 9 CN 1.01, juris, Rdnr. 42 ff.).
  • VG Cottbus, 15.02.2018 - 6 K 1647/14

    Erhebung von Wassergebühren; Anschluss an das Leitungsnetz, ungeplanter

    Mangels hinreichend substantiiertem Vortrags des Klägers hierzu, besteht - wie bereits oben dargelegt - auch vorliegend kein Anlass zu einer "ungefragten Fehlersuche" dergestalt, ob der genannte Maßstab möglicherweise aufgrund der besonderen Entsorgungsverhältnisse im Verbandsgebiet (vgl. hierzu OVG Bln- Bbg, Urt. vom 6.7.2011, a.a.O.; Urt. vom 21.11.2012, a.a.O.) doch nicht in Betracht kommt (vgl. zur nicht gebotenen "ungefragten Fehlersuche" BVerwG, Urt. vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, juris; OVG Bln-Bbg, Urt. vom 21.11.2012, a.a.O.; VG Cottbus, Urt. vom 10.6.2015 - 6 K 1391/14 -, BeckRS 2015 Nr. 47763).
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